{"id":6799,"date":"2026-11-04T20:44:10","date_gmt":"2026-11-04T19:44:10","guid":{"rendered":"https:\/\/bsiw.pl\/?p=6799"},"modified":"2026-11-04T20:44:43","modified_gmt":"2026-11-04T19:44:43","slug":"wichtige-novelle-des-polnischen-arbeitsgesetzbuchs","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bsiw.pl\/de\/wichtige-novelle-des-polnischen-arbeitsgesetzbuchs\/","title":{"rendered":"Wichtige Novelle des polnischen Arbeitsgesetzbuchs"},"content":{"rendered":"<p>Am 4. August 2026 wurde im polnischen Gesetzblatt eine Novelle des Arbeitsgesetzbuchs ver\u00f6ffentlicht, die wesentliche \u00c4nderungen zur Bek\u00e4mpfung von Diskriminierung und Mobbing einf\u00fchrt. Sie tritt am 5. November 2026 in Kraft.<\/p>\n<p>Die Novelle f\u00fchrt eine neue Definition von Mobbing ein. Derzeit setzt Art. 94\u00b3 des polnischen Arbeitsgesetzbuchs unter anderem beharrliche und lang anhaltende Schikanen oder Einsch\u00fcchterungen voraus. Diese m\u00fcssen zudem auf eine Erniedrigung, Blo\u00dfstellung, Isolierung oder Ausgrenzung des Arbeitnehmers aus dem Team abzielen oder eine solche Wirkung haben. Nach der Novelle wird die Definition vereinfacht: Mobbing bezeichnet Verhaltensweisen, die in der beharrlichen Schikane eines Arbeitnehmers bestehen. Das Gesetz stellt klar, dass damit wiederholte, wiederkehrende und anhaltende Schikanen gemeint sind. Entscheidend ist somit deren beharrlicher Charakter und nicht der formale Nachweis, dass sie \u00fcber einen bestimmten langen Zeitraum andauerten. Auch der Nachweis einer Gesundheitsbeeintr\u00e4chtigung, einer auf Erniedrigung oder Blo\u00dfstellung gerichteten Absicht oder einer beruflichen Isolierung als Folge wird als Definitionsmerkmal entfallen. In der Praxis wird dies die Durchsetzung von Anspr\u00fcchen erleichtern, wenn sich die Verhaltensweisen zwar wiederholten, aber nicht \u00fcber viele Monate andauerten, wenn die Schikanen verbal, nonverbal oder k\u00f6rperlich erfolgten, wenn keine Gesundheitsbeeintr\u00e4chtigung eingetreten ist oder wenn der T\u00e4ter nicht mit ausdr\u00fccklicher Erniedrigungsabsicht handelte. Gleiches gilt f\u00fcr Verhaltensweisen, die formal mit F\u00fchrungsaufgaben begr\u00fcndet wurden, tats\u00e4chlich jedoch beharrliche Schikanen darstellten. Zudem wird die H\u00f6he der Entsch\u00e4digung f\u00fcr immaterielle Sch\u00e4den infolge von Mobbing angehoben.<\/p>\n<p>Die Novelle erg\u00e4nzt den Katalog der als Diskriminierung geltenden Sachverhalte au\u00dferdem um zwei weitere Formen. Eine Diskriminierung aufgrund eines zugeschriebenen Merkmals liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer wegen eines Merkmals benachteiligt wird, das ihm irrt\u00fcmlich zugeschrieben wurde. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Arbeitgeber eine Bef\u00f6rderung verweigert, weil er f\u00e4lschlich von einer bestimmten sexuellen Orientierung des Arbeitnehmers ausgeht, oder wenn ein Bewerber nicht eingestellt wird, weil ihm im Auswahlverfahren irrt\u00fcmlich eine bestimmte Staatsangeh\u00f6rigkeit oder Religion zugeschrieben wird. Eine assoziierte Diskriminierung liegt dagegen vor, wenn ein Arbeitnehmer wegen seiner Beziehung oder Verbindung zu einer Person mit einem gesch\u00fctzten Merkmal benachteiligt wird. Beispiele sind die Benachteiligung wegen der Betreuung eines Kindes mit Behinderung oder die Nichtber\u00fccksichtigung einer Arbeitnehmerin bei einer Bef\u00f6rderung, weil ihr Partner Ausl\u00e4nder ist. Die Novelle f\u00fchrt zudem eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr immaterielle Sch\u00e4den infolge von Diskriminierung ein und sieht hierf\u00fcr unterschiedliche Mindestbetr\u00e4ge vor.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen Arbeitgeber mit mindestens zehn Arbeitnehmern in der Arbeitsordnung oder einer gesonderten Regelung Folgendes festlegen: Regeln zum Schutz der W\u00fcrde und anderer Pers\u00f6nlichkeitsrechte der Arbeitnehmer, zur Verhinderung von Ungleichbehandlung, Diskriminierung und Mobbing, ein Verfahren zur Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen, Ma\u00dfnahmen zum Schutz der meldenden Person, Regeln f\u00fcr interne Untersuchungen sowie die H\u00e4ufigkeit von Pr\u00e4ventions- und Schulungsma\u00dfnahmen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Novelle des polnischen Arbeitsgesetzbuchs \u00e4ndert die Mobbingdefinition, erweitert den Diskriminierungsschutz und f\u00fchrt neue Arbeitgeberpflichten ein. Sie tritt nach dem beschriebenen Zeitplan am 5. November 2026 in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":6794,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[8],"class_list":["post-6799","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-unkategorisiert"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/bsiw.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6799","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/bsiw.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/bsiw.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bsiw.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bsiw.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=6799"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/bsiw.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6799\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6800,"href":"https:\/\/bsiw.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/6799\/revisions\/6800"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/bsiw.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/6794"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/bsiw.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=6799"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/bsiw.pl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=6799"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}