Der Klage wurde in vollem Umfang stattgegeben: So endete vor dem Berufungsgericht in Lublin der von unserer Kanzlei geführte Prozess um Entschädigung für Verluste, die durch Beschädigung einer Gasleitung bei Bauarbeiten verursacht worden waren.
Der Mandant der Kanzlei ist Eigentümer einer am Straßenrand gelegenen Mitteldruck-Gasleitung. Die gegnerische Partei hatte dort Erdarbeiten geführt, bei denen die Gasleitung mit einer Baggerschaufel beschädigt wurde.
Das Lubliner Gericht hat die von der Kanzlei dargelegte Argumentation – eine verschuldete nicht angemessene Sicherung der Arbeiten betreffend – in vollem Umfang anerkannt und eine ungekürzte Entschädigung des Mandanten angeordnet, die alle Kosten des Schadens einschließlich Zinsen und Prozesskosten umfasst.