Am 16. Juni 2023 erging ein für den Mandanten der Kanzlei günstiges Urteil in einem Rechtsstreit über die Zahlung einer Vergütung aus einem Bauvertrag. Die Forderungen einschließlich Kosten und Zinsen überstiegen PLN 400.000.
Am 4. Juli 2023 entschied der Verfassungsgerichntshof, dass Art. 1a Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über lokale Steuern und Gebühren verfassungswidrig ist, und stellte fest, dass er 18 Monate nach Veröffentlichung des Urteils im Dziennik Ustaw der Republik Polen außer Kraft tritt.
Am 17. Juni 2023 nahm ein Team bestehend aus Dr. Mirosław Babiaczyk und Rechtsanwalt Filip Nowakowski an der 9. gesamtpolnischen Henryk-Strzelecki-Segelregatta um den Pokal des Dekans der Bezirksrechtsanwaltskammer in Poznań teil.
Am 12. Juni 2023 erging ein für den Mandanten der Kanzlei günstiges Urteil in einer Rechtssache über die Zahlung von Schadensersatz im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Vertrags über die Tätigkeit als Vertragsingenieur.
Vertreter unserer Kanzlei – Maciej Olejniczak, Tytus Niewczyk und Maria Gawecka – haben an der diesjährigen Jahreshauptversammlung von Pangea Net teilgenommen, die vom 1. bis 3. Juni von dem belgischen Pangea-Mitglied Litiguard Advocaten in Antwerpen veranstaltet wurde.
Unsere Kanzlei hatte das Vergnügen, ein Team von Studenten der Rechts- und Verwaltungsfakultät der Adam-Mickiewicz-Universität in Poznan zu unterstützen, das am Finale des XXX Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court in Wien teilnahm.