Am 29. Juli 2014 hat das Verfassungsgericht ein Urteil zur Einkommensteuer auf Einkünfte aus den sog. nicht offenbarten Quellen gesprochen.
Das Gericht befand, dass Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zur Besteuerung der Einkünfte aus nicht offenbarten Quellen mit einem Steuersatz von 75% in der nach dem 1. Januar 2007 geltenden Fassung verfassungswidrig seien. Gleichzeitig hat das Gericht das Inkrafttreten des Urteils um 18 Monate verschoben.
Das Verfassungsgericht hat ebenfalls betont, die Zulässigkeit der Wiederaufnahme eines Steuerverfahrens träte erst nach Ablauf der verschobenen Frist ein, wenn der Gesetzgeber die entsprechende Vorschrift nicht ändert oder aufhebt.
Jeder, auf den die strittigen Regelungen angewandt wurden, kann eine Chance auf Aufhebung der abschließenden Entscheidung haben. Nach der Auffassung des Gerichts hängt das allerdings von individueller juristischer Bewertung des jeweiligen Falls ab.