Angestoßen vom Urteil des Bezirksgerichts in Warschau, das einem Mandanten unserer Kanzlei die Summe von über einer Million Zloty von der Supermarktkette OBI zuerkannt hatte, erschien am 14. Mai 2014 in der Tageszeitung „Głos Wielkopolski” ein Artikel über die sog. „Regalplatzgebühren”.
Die Publikation spricht das Problem der Erzwingung der – von Warenlieferanten zu zahlenden – Gebühren für fiktive Marketingleistungen und Promotionen durch Handelsketten an. In Wirklichkeit handelt sich dabei um einen Akt unlauteren Wettbewerbs. Dieser besteht darin, dass für die Warenannahme zum Verkauf andere Gebühren als die Handelsspanne erhoben werden.
Informationen über Voraussetzungen und Modalitäten, die Erstattung der von den Lieferanten zu Unrecht getragenen Kosten geltend zu machen, erteilten der Gesellschafter der Kanzlei Dr. Mirosław Babiaczyk und die Rechtsanwältin Bogumiła Opielewicz, die am Prozess gegen die OBI-Kette mitwirken.