Am 25. Dezember 2014 tritt das neue Gesetz über Verbraucherrechte in Kraft. Sie bringt viele wichtige Änderungen für alle in dem B2C-Bereich tätige Unternehmer mit sich. Das Gesetz führt neue Vorschriften ein u.a. im Bereich der Informationspflichten des Unternehmers, der Rechte der Verbraucher zum Rücktritt vom Vertrag und der Haftung aufgrund der Gewähr und der Garantie.
Das Gesetz ändert das Zivilgesetzbuch u.a. im Bereich der Regressansprüche gegen den ursprünglichen Verkäufer einer mangelhaften Sache und setzt die derzeit geltenden Gesetze über den Schutz einiger Verbraucherrechte und den Verbrauchsgüterkauf außer Kraft.
Darüber hinaus enthält das Gesetz Regelungen, welche die Finanz- und Versicherungsbranche und die Führung des Telemarketings betreffen.