Infolge der Gerichtsentscheidung des Berufungsgerichts in Warschau wurde das Urteil des Bezirksgerichts, der einem Mandanten unserer Kanzlei über PLN 1.000.000,00 für durch eine Bauladenkette rechtswidrig bezogene Gebühren für fiktive Sonderaktionsdienstleistungen – die auch als Brettgebühren bezeichnet werden – zugesprochen hat, rechtskräftig.
Die oben erwähnte Entscheidung wurde von den Rechtsanwälten der Kanzlei in dem in der Zeitung „Głos Wielkopolski“ am 02.12.2014 erschienen Artikel, kommentiert. Der Artikel spricht außer des gewonnenen Gerichtsverfahrens auch die Frage der Voraussetzungen der Zulässigkeit der entgeltlichen Verträge über die Sonderaktionsdienstleistungen und die neue Entscheidung des Verfassungsgerichts an, die die Rechtmäßigkeit des Verbotes der Brettgebühren anerkennt.
Das steigende Rechtsbewusstsein der Unternehmer hat zur Folge, dass immer mehr derartiger Gerichtsverfahren geführt werden. Die Handelsketten sind gezwungen, die bezogenen Gebühren immer dann zurückzuerstatten, wenn der Lieferant das Fehlen der tatsächlichen Gründe für ihre Entrichtung nachweist.