Am 27. Oktober 2015 hat der poln. Verfassungsgericht einen Urteil erlassen, in dem er das im polnischen Rechtssystem geltende Prinzip der beschränkten Haftung der Staatskasse für den infolge des rechtswidrig erlassenen Urteil verursachten Schaden.
Gemäß den derzeit geltenden Vorschriften kommt eine solche Haftung nur dann in Betracht, wenn in einem separaten Verfahren festgestellt wird, dass der Urteil mit Rechtsverletzung erlassen wurde. Nach der derzeitigen Auslegung könnte die Haftung der Staatskasse nur dann eingreifen, wenn die Widrigkeit offensichtlich und grob ist. Der poln. Verfassungsgericht hat diese Beschränkung für verfassungskonform erklärt.
In Folge des Urteils ist in der Praxis die Erlangung der Entschädigung im Falle der Verletzung durch den rechtswidrigen Urteil wesentlich erschwert.