Beginnend seit dem 9. Januar 2016 wendet man auf dem Gebiet der Europäischen Union die Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten, die sog. ODR-Verordnung, an. Der Zweck der gegenständlichen Verordnung ist es, den Verbrauchern, die ihre Einkäufe – insbesondere solche, die einen grenzüberschreitenden Charakter haben – im Internet machen, die Geltendmachung ihrer Rechte in den Streitigkeiten mit den Unternehmer machen, leichter zu gestalten.
Die Verordnung sieht die Errichtung durch die Europäische Kommission der Online ODR-Plattform (Online Dispute Resolution) vor. Sie soll den Verbrauchern es ermöglichen, die Beschwerden einzulegen sowie die Sachen an die in jedem Mitgliedstaat ausgewählten Stellen, die für die Entscheidung der außergerichtlichen Rechtsstreite zuständig sind, weiterzuleiten.
Die Unternehmer werden dazu verpflichtet, die Verbraucher über die ODR-Plattform zu informieren; zur Entscheidung des Rechtsstreites auf die in der Verordnung vorgesehenen Weise kommt es nur mit Zustimmung der beiden Parteien. Sollte die Zustimmung nicht erteilt werden, so soll der Verbraucher den Gerichtsweg nach den allgemeinen Grundsätzen einschlagen.