Am 14. April 2016 hat Sejm (das polnische Parlament) die endgültige Fassung des Gesetzes erlassen, das den Verkehr mit den landwirtschaftlichen Immobilien zum Gegenstand hat.
Dieses Gesetz bringt mit sich weitergehende Konsequenzen nicht nur für die landwirtschaftliche Branche. Wegen der festgelegten Definition der landwirtschaftlichen Immobilie, umfasst das Gesetz in Praxis alle Immobilien, die im Liegenschaftskataster als landwirtschaftliche verzeichnet sind. Außer den in dem Gesetz bestimmten Ausnahmen, kann der Erwerber solcher Immobilien nur ein individueller Landwirt oder eine Person sein, die sich persönlich verpflichten wird, auf der erworbenen Immobilie eine landwirtschaftliche Tätigkeit auszuüben.
Das Obige schließt somit die Bestimmung der landwirtschaftlichen Grundstücke für die nicht-landwirtschaftliche Zwecke praktisch aus. Die Ausnahme wurde für die Grundstücke vorgesehen, für welche am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes, bereits endgültige Bauvorbescheide erlassen wurden.
Um die Bewirtschaftung neuer landwirtschaftlichen Immobilien zu ermöglichen wird die Erlassung durch die Gemeinden des Raumordnungsplanes notwendig sein.
Dies ist aber ein dauerhafter und teurer Prozess. Es ist davon auszugehen, dass nur die am meisten determinierten Investoren über die entsprechenden Mitteln verfügen werden, um eine Gemeinde dazu zu veranlassen, einen Plan anzufertigen, die die von ihnen beanspruchte Investition ermöglichen wird.