Das Gesetz vom 15. Mai 2015 – das Umstrukturierungsrecht samt der Änderungen des Insolvenzrechts ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Nach den ersten Monaten der Geltung der neuen Vorschriften kann man bereits jetzt ihre Anwendung in der Praxis unter den ersten Unternehmern beobachten, die sich entschieden haben, von den neuen Lösungen Gebrauch zu machen.
Das Gesetz führt für die Unternehmen, die die finanzielle Schwierigkeiten erfahren, ein weites Spektrum der Lösungen ein, das vier verschiedene Verfahrensarten umfasst, darunter das sog. Sanierungsverfahren. Nach der Eröffnung des Sanierungsverfahrens wird das Schuldnervermögen zur sog. Sanierungsmasse und geht unter die Aufsicht des Verwalters. Der Schuldner genießt den Schutz vor den Gläubigern, die nicht in der Lage sind, die Vollstreckung zu betreiben.
Der Zweck der Umstrukturierung besteht darin, die Insolvenz zu vermeiden sowie die Entschuldung bei gleichzeitiger Beachtung der Gläubigerrechte.