Derzeit werden der Landesabfallwirtschaftsplan sowie die Woiwodschaftsabfallwirtschaftspläne aktualisiert.
Nach den Vorschriften des Gesetzes über die Abfälle, besteht der Zweck der o.g. Pläne darin, die Hierarchie der Verfahrensweise mit den Abfällen umzusetzen, sowie den integrierten und ausreichenden Abfallwirtschaftsnetz zu errichten und aufrechtzuerhalten.
Die Pläne sind von einer wichtiger Bedeutung für die Unternehmer, die die Abfallwirtschaftsbetriebe führen, da von deren Inhalt die Möglichkeit der Erlangung der Bewilligung zur Führung der Tätigkeit abhängt.
Von besonderer Bedeutung sind die Planaktualisierungen für die Unternehmer, die die Müllverbrennungsanlagen betrieben oder bauen. Zum ersten Mal finden auf die Pläne neue Vorschriften über die überregionale Abfallwirtschaftsbetriebe Anwendung. Ihre richtige Anwendung kann über die Entwicklungsrichtung der ganzen Branche entscheiden.