Am 21. Oktober 2016 wurde das neue Gesetz über Konzession für Bauarbeiten oder Dienstleistungen verabschiedet. Dieses Gesetz stellt die Implementierung zum polnischen Recht der Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates Nr. 2014/23 betr. die Erteilung der Konzessionen dar. Der Zweck der Verordnung ist es, die öffentlichen und privaten Investitionen in die Infrastruktur und strategischen Dienstleistungen zu begünstigen, darunter die Realisierung der Projekte in Form der öffentlich-privaten Partnerschaft zu erleichtern.
Das neue Gesetz führt zum polnischen Recht die Regelungen des EU-Rechts betr. insbesondere die Übertragung auf den Konzessionsinhaber des ökonomischen Risikos ein, das mit der Nutzung der Bauobjekte oder Dienstleistungserbringung verbunden ist, und das mit der Nachfrage oder mit dem Angebot verbundene Risiko umfasst.
Das Gesetz sieht auch analoge Rechtsschutzmittel wie das Recht des Öffentlichen Vergabewesens vor, also Berufung an die Landesberufungskammer (poln. Krajowa Izba Odwoławcza) sowie Klage an das ordentliche Gericht.