Im Jahre 2017 wird eine Reihe von Vorschriften in Kraft treten, die wichtige Änderungen im Funktionieren des Steuersystems und der Lage der Steuerpflichtigen, mit sich bringen.
Zuerst wird neue Anstalt – die Landessteuerverwaltung die Arbeit beginnen. Im Namen der Landessteuerverwaltung werden die Finanzämter, die Zoll-Finanzämter sowie Kammer der steuerlichen Verwaltungen funktionieren. Die Landessteuerverwaltung wird die einzelnen Strukturen der Finanzämter, der Zoll-Finanzämter sowie der Kammer der steuerlichen Verwaltungen ersetzen.
Den Steuerorganen werden viele neue Rechte verliehen. Sie werden bspw. berechtigt sein, die Klage auf Feststellung der Existenz oder Nichtexistenz des Rechtsverhältnisses beim zuständigen Gericht einzulegen, wenn dies zur Beurteilung der steuerlichen Folgen notwendig wird.