Am 1. Januar 2017 ist das Gesetz in Kraft getreten, das viele Rechtsänderungen einführt. Der Zweck ist es, den rechtlichen Umfeld der Unternehmer zu verbessern.
Das Gesetz ändert insgesamt 20 Rechtsakte, darunter das Zivilgesetzbuch, das Arbeitsgesetzbuch, das Baurecht und Steuergesetze.
Zu den wichtigsten Gesetzen gehören: neue Regelung der Prokura im Zivilgesetzbuch, die eine Gesamthandlung des Prokuristen mit dem Geschäftsführer oder dem Geschäftsführer berücksichtigt sowie Änderung der Berechnungsweise der Termine – derzeit kann der Terminablauf nicht auf einen Samstag fallen.
Das Gesetz führt auch die für die Unternehmer ungünstigen Änderungen. Dazu gehört Änderung im Arbeitsrecht, die die Fristen zur Einlegung durch den Mitarbeiter der Berufung gegen die Kündigung des Arbeitsvertrages beim Arbeitsgericht verlängert.