Am 11. März 2016 wurde zwischen der Hauptstadt Warschau und der Gesellschaft Astaldi S.p.A. der Vertrag betr. den Bau der II. U-Bahn-Linie abgeschlossen.
Die Kanzlei Babiaczyk, Skrocki i Wspólnicy vertritt die Interessen eines der Subunternehmer, der die Elemente der Stromversorgung der Züge samt der mit ihrer Installation und Nutzung verbundenen Dienstleistungen liefern wird. Unserer Mandant hat diese Aufgabe auch im Rahmen der früher errichteten I. U-Bahn-Linie erfolgreich erfüllt.
Im Namen des Mandanten fertigen wir die Vertragsentwürfe dar, beraten bei der Wahl der optimalen rechtlichen Lösungen, darunter im Bereich der Absicherungen und nehmen an den Verhandlungen mit dem Generalunternehmer teil.
Der Gesamtwert der durch uns verhandelten Verträge überschreitet EUR 1.600.000.