Auf der Internetseite des Umweltministeriums ist das erste Modul der Abfalldatenbank bereits aktiv. Die Funktionsweise der Datenbank regelt das Gesetz vom 14. Dezember 2012 über Abfälle.
Dieses Modul umfasst das Register der Unternehmer, welche die mit der Müllversorgung verbundene Tätigkeit ausüben. Das Register wird durch die Vorsitzenden der Woiwodschaften geführt. Bis zum 24. Juli 2018 ist jeder eintragungspflichtige Unternehmer verpflichtet, den Antrag zu stellen, es sei denn, dass er zum Register von Amts wegen eingetragen wird.
Den Antrag an das Register müssen vor allem die Unternehmer stellen, auf welche das Gesetz über die Bewirtschaftung mit den Verpackungen und Verpackungsabfällen Anwendung findet, sowie solche, die die Abfälle transportieren, als auch die, welche sich mit dem Recycling von Fahrzeugen, leeren Akkus und Batterien befassen.
Zukünftig soll die Abfalldatenbank eine Reihe von Informationen über die ganze Müllbewirtschaftung in Polen umfassen.