Am 25. Mai 2018, gleichzeitig mit der Datenschutz-Grundverordnung ist das neue Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten in Kraft getreten. Der Zweck des Gesetzes ist, die polnischen Rechtsregelungen an die neuen europäischen Vorschriften anzupassen, darunter den rechtlichen Status des neuen Organs – des Vorsitzenden des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten zu regeln.
Das o.g. Gesetz umfasst u.a. Regelungen, welche die Geltendmachung der zivilrechtlichen Ansprüche verbunden mit der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten vor den ordentlichen Gerichten, Auferlegung von Geldstrafen durch den Vorsitzenden des Amtes ermöglichen, sowie neue Vorschriften zum Arbeitsgesetzbuch betr. die Videoüberwachung des Arbeitsbetriebes durch die Arbeitgeber einführen.