Am 1. Juli 2018 ist die Novelle des Mehrwertsteuergesetzes in Kraft getreten, welche den Split-Payment-Mechanismus einführt.
Das neue Verfahren sieht in Art. 108a des o.g. Gesetzes die Möglichkeit vor, dass der Leistungsempfänger den Nettobetrag an das übliche Bankkonto des leistenden Unternehmens auszahlt und die in Rechnung gestellte Steuer unmittelbar auf ein speziell errichtetes Sonderkonto überweist. Die Mittel, welche auf das Sonderkonto eingehen werden, können durch den Kontobesitzer ausschließlich der Mehrwertsteuerzahlung an die Staatskasse oder an die anderen Unternehmer dienen.
Hauptziel der Split Payment ist es, den Ausmaß des Mehrwertsteuerbetruges in Polen zu reduzieren. Das Verfahren ist freiwillig, die Unternehmer sollen zur Inanspruchnahme des Spit-Payments durch den Schutz vor der Haftung für die Steuerverbindlichkeiten des unzuverlässigen Vertragspartners motiviert werden.
Die praktische Seite des Split Payments kann viele Zweifel erwecken, insbesondere im Hinblick auf die Zulässigkeit, den Verzicht auf seine Anwendung durch die wirtschaftlich stärkere Vertragspartner zu erzwingen.