Am 1. Januar 2020 treten die neue Vorschriften vom Artikel 79 Absatz 5, 6, 7 des Abfallrechts in Kraft. Diese Absätze regulieren das Funktionieren der Datenbank über Produkte und Verpackungen als auch über die Abfallwirtschaft (BDO).
Die Vorschriften erlegen den Unternehmern neue Pflichte, deren Ziel ist das Abfallwirtschaftssystem zu beseitigen.
Die Registerpflicht in BDO betrifft jeden Unternehmer, der verpflichtet ist die Abfallregister zu führen. Die Abfallverladungsbelege werden jetzt nur elektronisch im Rahmen von BDO erstellt.
BDO sammelt breitere als früher Informationen über Verpackungen, Verpackungsabfall, verbrauchten elektronischen und elektrischen Geräte, Batterien und Akkumulatoren, als auch über solchen Produkten wie Öle und Schmiermittel.