In Juli 2019 hat die Anwaltskanzlei Babiaczyk Skrocki und Partner erfolgreich ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beendet.
Im Namen von einem von Mandanten unserer Kanzlei haben wir eine Beschwerde in der Sache der Verletzung seiner Rechten wegen der Verlängerung von den Verwaltungs- und Gerichtsverfahren eingereicht.
Nach der Behandlung der Beschwerde der Gerichtshof hat sich entschieden die polnische Regierung ein Vergleich zu vorschlagen, der einen Schadensersatz für den Mandant enthielt. Dieser Vergleich wurde eingenommen.