Am 29. April 2020 hat sich das Steuerverfahren betr. die Richtigkeit von CIT Kalkulation gegen einen Kunden der Kanzlei – die Gesellschaft mit ausländischen Kapital die seine Aktivität in den landwirtschaftlichen Kulturen führt- beendet.
Im Rahmen von Überprüfungen es festgelegt wurde, dass der Kunde sein Einkommen, die Steuerbemessungsgrundlage ist, von Immobilientransaktionen um über 15.000.000 PLN herabgesetzt hat. Die Steuergruppe der Kanzlei hat zur Protokoll der Überprüfungen seine Anmerkungen gemacht.
Die von Juristen vorlegende Argumentation wurde völlig von dem Leiter der Finanzbehörde berücksichtigt. Im Schreiben, das dieses Verfahren endet, hat der Leiter geschrieben, dass die Forderung unbegründet war. Dies wirkte in Zurückweisung von Steuerforderungen zur Zahlung von der Steuer mit Zinsen in der Höhe von über 3.000.000 PLN.