Am 28. Mai hat Sejm das Gesetz über Erteilung der staatlichen Beihilfe im Hinblick auf Rettung oder Restrukturierung von den Unternehmern verabredet. Der Zweck dieses Gesetzes ist es der Unternehmern, wegen der COVID – 19 – Krise, zu helfen.
Das Gesetz vorsieht die Erteilung der rückzahlbaren, staatlichen Beihilfe für Unternehmer, die sich im schwere finanzielle Situation befinden. Die Hilfe ist an Mikro-, Kleine – und Mittlerunternehmer adressiert. Das Ziel ist es der Unternehmer die Restrukturierung zwecks der weiteren Tätigkeit und Einstellung von den Arbeitsplätzen zu ermöglichen.