Die Anwaltskanzlei Babiaczyk, Skrocki und Partner, die den Mandanten – eine Gesellschaft, der Teil der internationalen Kapitalgruppe ist und einen Produktionsbetrieb führt – vertrat, erhielt eine günstige Verwaltungsentscheidung, die den Mandanten von der Verpflichtung befreit, mehr als 3.000.000 EUR wegen des Holzfällens zu zahlen.
Der Mandant der Anwaltskanzlei erhielt die Genehmigung zum Fällen von mehreren hundert Bäumen im Zusammenhang mit der Erweiterung der Produktionsanlage, sofern eine Einsatzpflanzung vorgenommen wird. Solche Pflanzung hat stattgefunden, allerdings wurde im Zusammenhang mit der Tod von den meisten der neuen Bäume eine Gebühr erhoben. Im Laufe des geführten Verwaltungsverfahrens, einschließlich des Gutachtens des Dendrologieexperten, haben die Anwälte der Kanzlei bewiesen, dass der Tod aus von dem Mandanten unabhängigen Gründen eingetreten ist, was es erlaub ihn von der Zahlung der Gebühr zu befreien.