Präsident des Amtes für den Schutz der personenbezogender Daten hat ein Veraltungsverfahren wegen der angeblichen Verletzung der Vorschriften der DSGVO durch die Verarbeitung der personenbezogenen Daten in der Form von Grundbuchnummern auf der Website GEOPORTAL2 ohne Rechtsgrundlage eingeleitet.
Der Hauptgeodät ermöglichte, aufgrund der mit den Landräten manchen Landkreisen geschlossenen Vereinbarungen, den Erhalt von Grundbuchnummern von Grundstücken über GEOPORTAL2. Der Präsident des Amtes für den Schutz der personenbezogender Daten betrachtete diese Handlung als rechtswidrig und wies darauf hin, dass die Grundbuchnummern personenbezogender Daten sind und der Hauptgeodät keine Rechtsgrundlage für deren Verarbeitung hat. In der Entscheidung von 24. August 2020 hat der Präsident des Amtes für den Schutz der personenbezogender Daten die Veröffentlichung solcher Daten verboten.
Die Stellungnahme des Präsidenten des Amtes für den Schutz der personenbezogender Daten weckt Zweifel. Die Grundbuchnummer sind keine Daten über Personen sondern über Dinge. Grundbuchregister als öffentliches Register enthält personenbezogene Daten, aber auch andere Register solche Daten enthalten wie z.B. das Nationale Gerichtsregister, das für jedermann öffentlich ist.