Die Rechtsanwaltskanzlei Babiaczyk, Skrocki i Wspólnicy schloss zu den für den Mandanten angewandten Bedingungen einen Vergleich in einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die Zahlung der Vergütung für die Erbringung von Reparaturleistungen an Schienenfahrzeugen.
Der Vergleich, der die Zahlung der Vergütung in Raten vorsieht, ermöglicht es, die finanziellen Interessen des Mandanten der Kanzlei zu befriedigen und ein langwieriges und kompliziertes Verfahren zu vermeiden.
Der Abschluss eines Vergleichs vor einem Gerichtsmediator ermöglicht es dem Kunden der Anwaltskanzlei auch, die bezahlte Gerichtsgebühr zurückzufordern.