Am 31. August 2021 hat das Finanzministerium Informationen über die Verabschiedung des Entwurfs zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes durch den Ministerrat veröffentlicht, der die Einführung des nationalen Systems für elektronische Rechnungen betrifft. Nach dem Plan des Finanzministeriums soll die Verwendung elektronischer Rechnungen auf freiwilliger Basis bereits ab Oktober 2021 getestet werden. Sie soll jedoch im Jahr 2023 obligatorisch werden. Die Einführung des nationalen Systems elektronischer Rechnungen soll die Abrechnung von Umsätzen zwischen Unternehmern durch die Vereinheitlichung der Rechnungslegung und die schnellere Aufdeckung von Steuerbetrugsversuchen erleichtern. Alle im Rahmen des nationalen Systems für elektronische Rechnungen ausgestellten Rechnungen werden nach einer einheitlichen Vorlage erstellt und über das System an den Empfänger übermittelt und in der Datenbank des Systems gespeichert – der Steuerpflichtige wird somit von der Notwendigkeit befreit, Rechnungen an Unternehmer zu senden und aufzubewahren.