Ab November 2021 wird im Sejm parallel an drei Gesetzesentwürfen gearbeitet, mit denen die Einrichtung von sog. „Friedensgerichten“ im polnischen Justizsystem eingeführt werden soll. Zwei dieser Projekte sind parlamentarische Projekte, während das dritte vom Präsidenten der Republik Polen eingereicht wurde. Die „Friedensgerichte“ sollen mit Personen ohne richterliche Ausbildung besetzt werden und „geringfügige“ Fälle in einem vereinfachten Verfahren behandeln, um die ordentlichen Gerichte zu entlasten und deren Verfahren zu beschleunigen. Nach dem Entwurf des Präsidenten würden die Richter der Friedensgerichte in allgemeinen Wahlen für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt werden. Sie müssen einen Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften und drei Jahre praktische Erfahrung haben. Sie würden über Ladungen zum Vergleichsversuchen, Unterhaltszahlungen, Besitzstörungen und Eilverfahren entscheiden. Über Berufungen gegen ihre Entscheidungen würden die Amtsgerichte entscheiden. Die beiden Parlamentsentwürfe sehen unterschiedliche Lösungen vor, sowohl was die Art und Weise der Ernennung der Richter als auch den Umfang ihrer Zuständigkeiten betrifft. Derzeit ist nicht bekannt, wie die Gesetzgebungsarbeit enden wird und ob und in welcher Form die Institution der „Friednesgerichte“ zum Leben erweckt werden wird. Die Form aller Gesetzesvorschläge lässt jedoch Skepsis hinsichtlich der Legitimität einer solchen Lösung im polnischen Rechtssystem aufkommen.