Am 4. April 2022 hat das Landgericht in Łódź in Abänderung eines früheren Urteils des Bezirksgerichts auf die Berufung der Kanzlei hin der Schadensersatzklage stattgegeben, die die Kanzlei im Namen des Mandanten (ein Unternehmen, das zu einer der größten Kapitalgruppen Europas gehört) gegen den Versicherer erhoben hatte.
Der Mandant der Kanzlei war zuvor zur Zahlung von Schadenersatz im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall seines Angestellten verpflichtet worden. Die diesbezügliche zivilrechtliche Haftung des Auftraggebers wurde jedoch vom Mandanten versichert. Nachdem der Versicherer ihn über die Notwendigkeit der Zahlung der Entschädigung informiert hatte, entzog er sich dieser zunächst und verzögerte dann, nachdem er seine Haftung anerkannt hatte, die Zahlung. Die Fahrlässigkeit des Versicherers führte zu einem Schaden am Vermögen des Mandanten, einschließlich der entstandenen Vollstreckungskosten.
In diesem Zusammenhang verlangte die Kanzlei im Namen des Mandanten vom Versicherer den Ersatz des Schadens, der durch die mangelhafte Erfüllung der Pflichten aus dem Haftpflichtversicherungsvertrag entstanden war. Mit dem vorgenannten Endurteil verurteilte das Landgericht den Versicherer zur Zahlung des gesamten vom Mandanten geforderten Betrags zuzüglich Verzugszinsen.