Am 9. Februar 2022 verabschiedete Sejm ein Gesetz zur Änderung des Handelsgesellschaftengesetzbuches über und einiger anderer Gesetze, mit dem Bestimmungen zur Regelung des so genannten Holdingrechts eingeführt werden sollen.
Im Gesetzbuch der Handelsgesellschaften wird ein neuer Abschnitt mit dem Titel “Unternehmensgruppe” eingefügt. Unter diesem Begriff sind eine Muttergesellschaft und eine oder mehrere Tochtergesellschaften zu verstehen, die Kapitalgesellschaften sind und sich gemäß dem Beschluss über die Beteiligung an einer Unternehmensgruppe von einer gemeinsamen Strategie zur Verfolgung eines gemeinsamen Interesses leiten lassen, was eine einheitliche Leitung der Tochtergesellschaft oder der Tochtergesellschaften durch die Muttergesellschaft rechtfertigt.
Nach der neuen Regelung sollen sich eine Mutter- und eine Tochtergesellschaft, die an einer Unternehmensgruppe beteiligt sind, neben dem Interesse der Gesellschaft auch am Interesse der Unternehmensgruppe orientieren, sofern dies nicht darauf abzielt, die Gläubiger oder Minderheitsaktionäre der Tochtergesellschaft zu schädigen. Die Muttergesellschaft kann der Tochtergesellschaft verbindliche Weisungen über die Führung der Geschäfte erteilen und die Bücher und Unterlagen der Tochtergesellschaft einsehen. Die Gründung einer Unternehmensgruppe muss beim nationalen Gerichtsregister angemeldet werden.