Am 16. Dezember 2021 hat das Justizministerium einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches in Bezug auf Erbschaften veröffentlicht.
Der Entwurf sieht vor, die Gründe für die gerichtliche Feststellung der Erbunwürdigkeit eines Erben um die Prämisse zu erweitern, dass er sich der Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser entzieht, und die Haftung der Staatskasse und der Gemeinde eines gesetzlichen Erben für Erbschaftsschulden zu begrenzen.
Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Entwurfs äußerte sich der Bürgerbeauftragte zu den Änderungen. Er hielt die vorgeschlagenen Änderungen für richtig, wies aber erneut auf die seit Jahren bestehende erhebliche Gesetzeslücke hin, die Fälle betrifft, in denen mehrere verschiedene Gerichtsentscheidungen den Erwerb einer Erbschaft durch dieselbe Person bestätigen. Dieses Problem erfordert systemische Lösungen, die in der gegenwärtigen Rechtsordnung noch nicht vorhanden sind.