Am 6. Oktober 2022 verabschiedete Sejm ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Verbraucherrechte und einiger anderer Gesetze. Mit der Änderung werden die Richtlinie 2019/770 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen und die Richtlinie 2019/771 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs umgesetzt.
Mit dem Änderungsgesetz werden die Begriffe der Verbrauchergewährleistung und der Verbrauchergarantie in das Gesetz über Verbraucherrechte aufgenommen, und in Bezug auf den Warenverkauf an Verbraucher wird die Anwendung der Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs über die Gewährleistung ausgeschlossen und stattdessen eine gesonderte, detaillierte Regelung eingeführt.
Darüber hinaus führt das Gesetz eine Reihe von Lösungen zum Schutz der Verbraucher bei Verträgen über die Bereitstellung digitaler Inhalte und bei Verträgen über die Erbringung digitaler Dienstleistungen ein und ändert die Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs über Gewährleistung und Garantie.