Am 6. Oktober 2022 verabschiedete der Sejm ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Nationales Handelsregister und einiger anderer Gesetze. Die Änderung dient der Umsetzung der Richtlinie 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht.
Das Gesetz regelt die Pflichten des Justizministers in Bezug auf die Bereitstellung von Daten über Unternehmer im Europäischen Registerintegrationssystem. Darüber hinaus enthält es auch Bestimmungen zur Änderung der Zivilprozessordnung in Bezug auf die elektronische Beglaubigung von Kopien von Dokumenten und Änderungen des Gesetzes über Handelsgesellschaften in Bezug auf den Betrieb von Unternehmen in Organisation.