Am 6. Oktober 2022. Der Sejm verabschiedete ein Gesetz zur Änderung von Gesetzen zur Bekämpfung von Wucher. Mit dem Gesetz werden Änderungen des Zivilgesetzbuchs, der Zivilprozessordnung, des Strafgesetzbuchs, des Bankengesetzes und anderer Rechtsvorschriften zum besseren Schutz von Kreditnehmern eingeführt.
Zu den Änderungen des Zivilgesetzbuchs gehören die Einführung einer strengen Begrenzung der so genannten zinslosen Kosten für die Gewährung eines Kredits, zu denen u.a. Margen, Provisionen, Vorbereitungsgebühren und Versicherungskosten gehören, sowie die Einführung von Vorschriften über die vom Kreditnehmer zu stellenden Sicherheiten.