Am 12. Juni 2023 erging ein für den Mandanten der Kanzlei günstiges Urteil in einer Rechtssache über die Zahlung von Schadensersatz im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Vertrags über die Tätigkeit als Vertragsingenieur.
Die Mandantin der Kanzlei ist eine Gesellschaft, die zu einer an der Warschauer Börse notierten Unternehmensgruppe gehört, die im Bereich der Immobilienentwicklung tätig ist und früher auch Beratungs- und Dienstleistungen für Investoren angeboten hat. Die Gesellschaft war als Vertragsingenieur im Zusammenhang mit dem Bau einer Hotelanlage tätig. Der Investor beschuldigte das Unternehmen, den Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt zu haben, und klagte auf Schadensersatz in Höhe von mehr als PLN 3.300.000 , so dass sich die Gesamtforderung auf mehr als PLN 9.000.000 belief.
In einem mehrjährigen Gerichtsverfahren, das Tausende von Seiten an Unterlagen, Aussagen von mehr als einem Dutzend Zeugen und Sachverständigengutachten umfasste, gelang es den Anwälten des Prozessteams der Kanzlei, die Klage in vollem Umfang abzuweisen, indem sie erfolgreich die Unbegründetheit aller Vorwürfe gegen das Unternehmen nachweisen konnten und bewiesen, dass der mit dem Investor geschlossene Vertrag vom Unternehmen völlig ordnungsgemäß erfüllt wurde. In prozessualer Hinsicht gelang es ihr auch, die Aufhebung des gerichtlichen Unterlassungsanspruchs zu erwirken.
Zusammen mit Zinsen und Prozesskosten beläuft sich der Wert der abgewiesenen Klage auf über PLN 5.000.000.