Am 28. August 2023 hat die Berufungskommission der Selbstverwaltung in Poznań in Übereinstimmung mit der von den Anwälten des Verwaltungsrechtsteams der Anwaltskanzlei Babiaczyk Skrocki i Wspólnicy vorgetragenen Verfahrensposition abgelehnt, die Entscheidung über die Umweltbedingungen des vom Mandanten der Anwaltskanzlei im Rahmen seiner Bauträgertätigkeit durchgeführten Projekts für nichtig zu erklären. Der Antrag auf Ungültigkeitserklärung wurde von den Miteigentümern der benachbarten Immobilie gestellt, aber die von ihnen vorgetragene Argumentation wurde von den Anwälten der Kanzlei erfolgreich angefochten und fand nicht die Anerkennung der Berufungskommission der Selbstverwaltung.
Die fragliche Entscheidung über die Umweltbedingungen des Projekts wurde in voller Übereinstimmung mit dem materiellen Recht und dem Verfahrensrecht erlassen. Es wurden keine Verstöße gegen das Gesetz festgestellt, geschweige denn qualifizierte Verstöße, die eine Aufhebung rechtfertigen würden.