Am 2. Januar 2024 wurde der Anwaltskanzlei ein Urteil des Schiedsgerichts bei der Polnischen Handelskammer in Warschau zugestellt, das die vollständige Annahme der eingereichten Räumungsklage beinhaltete.
Die Mandantin der Kanzlei ist eine Eigentümerin eines Einkaufszentrums. Im Zusammenhang mit einem Streit, der vor dem Hintergrund nicht gezahlter Mieten und anderer im Vertrag mit dem Mieter vorgesehener Gebühren entstand, kündigte die Mandantin der Kanzlei den Mietvertrag in seiner Gesamtheit und verlangte die Räumung und Übergabe der Räumlichkeiten. Der Mieter bestritt den Standpunkt des Mandanten der Anwaltskanzlei und weigerte sich, der Forderung nachzukommen.
Unter Berufung auf die Schiedsklausel im Vertrag reichten die Anwälte der Prozessabteilung der Kanzlei bei dem genannten Gericht eine Klage auf Räumung und Herausgabe der Räumlichkeiten ein. Nach einem effizient geführten Verfahren teilte das Schiedsgericht bei der Polnischen Handelskammer in Warschau den in der Klageschrift enthaltenen Standpunkt und erließ einen Schiedsspruch, der der Klage in vollem Umfang stattgab und den Beklagten verpflichtete, der Mandantin der Kanzlei die Kosten des Verfahrens zu erstatten.