Am 5. August 2025 hat der Sejm das Gesetz über die Zertifizierung von Auftragnehmern im öffentlichen Vergabewesen verabschiedet. Es wurde vom Präsidenten der Republik Polen unterzeichnet. Dieses Gesetz regelt die Grundsätze der Zertifizierung von Auftragnehmern im öffentlichen Vergabewesen sowie die Voraussetzungen für die Verwendung des Zertifikats eines Auftragnehmers im öffentlichen Auftragswesen.
Wie in der Begründung des Gesetzentwurfs ausgeführt wurde: „Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es, im polnischen Recht ein Zertifizierungsverfahren zu regeln, das es Auftragnehmern ermöglicht, in Polen eine Zertifizierung zu beantragen und ein Zertifikat zu erhalten, das ihre subjektive Lage für Zwecke von Vergabeverfahren bestätigt, die von öffentlichen Auftraggebern aus der Europäischen Union durchgeführt werden. Die Zertifizierung wird es dem Auftragnehmer ermöglichen zu bestätigen, dass er nicht vom Vergabeverfahren ausgeschlossen ist, einschließlich im Zusammenhang mit der Durchführung einer Selbstreinigung (Self-Cleaning) im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens. Außerdem wird sie die Bestätigung ermöglichen, dass der Auftragnehmer über die Fähigkeit zur ordnungsgemäßen Ausführung eines öffentlichen Auftrags verfügt (z.B. bestimmte Erfahrung, technische und organisatorische Ressourcen, qualifiziertes Personal) in dem von der Zertifizierung erfassten Umfang. Das Hauptziel der Zertifizierung von Auftragnehmern im öffentlichen Vergabewesen besteht darin, die Pflichten sowohl der Auftragnehmer als auch der öffentlichen Auftraggeber im Zusammenhang mit der Eignungsprüfung der Auftragnehmer zu verringern (zentrales Konzept: einmalige Überprüfung). Die Verwendung des Zertifikats soll zu einer erheblichen Verkürzung der für die Vorbereitung eines Angebots erforderlichen Zeit beitragen.“
Nach den Bestimmungen des Gesetzes wird die Zertifizierung für Auftragnehmer von sogenannten „Zertifizierungsstellen“ erteilt, die ihrerseits einem Akkreditierungsverfahren unterliegen. Die Akkreditierung der Stellen, die die Befugnis zur Zertifizierung von Auftragnehmern im öffentlichen Vergabewesen beantragen, erfolgt durch das Polnische Zentrum für Akkreditierung (Polskie Centrum Akredytacji).
Das Gesetz ist positiv zu bewerten und stellt einen Schritt in Richtung Vereinfachung und Entformalisierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge dar.