Am 25. Februar 2021 verabschiedete Sejm einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bankrechts. Zweck der Novellierung ist es, notwendige Änderungen an der inländischen Rechtsordnung im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Vorschriften der Europäischen Union über die Eigenkapitalanforderungen für Finanzinstitute, der sog. CRD V/CRR II, vorzunehmen.
Die durch die Novellierung eingeführten Änderungen zielen darauf ab, das Reformprogramm durch Lösungen zu ergänzen, die von den für die Festlegung globaler Standards zuständigen Instanzen, d.h. dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht und dem Financial Stability Board, entwickelt wurden.
Die Änderungen betreffen u.a. Regelungen zur Net Stable Funding Ratio (NSFR), die Anforderungen an die Total Loss Absorbing Capacity (TLAC) und die verbindliche Leverage Ratio.