Am 13. Februar 2020 hat Sejm eine riesige Novellierung des Baugesetzes verabschiedet.
Die Regelungen des Inhalts des Bauplans werden geändert. Außer dem architektonischen Projekt und dem Bewirtschaftungsplan ist der technische Projekt der Gebäude benötigt. Er muss vor allem die geplante Konstruktionslösungen mit den Ergebnissen der Festigkeitsberechnungen, der Energieausweis, als auch – abhängig von der Situation – geotechnische Dokumentation oder geotechnische Bedingungen der Gründung erhalten.
In Bezug auf die Baugenehmigung und Nutzungsgenehmigung wird die Feststellung der Nichtigkeit der Genehmigung nach 5 Jahre unmöglich. Das Änderungsgesetz bezieht auch die Vereinfachung der Legalisierung des alten Schwarzbaus, als auch die Ausweitung der Baukatalog, dafür kein Baugenehmigung gebraucht wird ein.