Am 26. April 2019 hat der Sejm die Novellierung des bisherigen Landesgrundstücksverkehrsgestzes beschlossen. Die Novellierung liberalisiert bisherige Grundstücksverkaufsprinzipien bei der Personen, die keine Landwirte sind.
Gemäß der neuen Regelungen werden die Beschränkungen die Grundstücke mit der Fläche unter 1 ha nicht umfassen. Solche Begrenzungen werden auch keine Anwendung finden, wenn der Grundstückserwerb infolge dem Vollstreckungsverfahren, der Gütertrennung oder der Handelsgesellschaftsumwandlung entsteht.
Außerdem, wenn zum Erwerb der landwirtschaftlichen Grundstücke die Zustimmung des nationalen Landwirtschaftsförderungszentrums (KOWR) notwendig ist und die Zustimmung nicht erteilt würde, ist KOWR auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet die Grundstück zu kaufen.