Am 15. August 2015 trat die Änderung des Gesetzes über das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in Kraft. Ihr Zweck ist, das Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen.
Gemäß den neuen Regelungen wird das Oberste Verwaltungsgericht die durch die Woiwodschaftsverwaltungsgerichte erlassene Urteile ändern – und nicht wie bisher nur aufheben können. In solchen Fällen werden die Sachen unmittelbar an die Institutionen, die sie erledigen können und nicht erneut an die Woiwodschaftsverwaltungsgerichte weitergeleitet. Gleichzeitig wird das Gericht das Amt, das die in Frage gestellte Entscheidung erlassen hat, zu ihrer Änderung verpflichten, auf die Erledigungsweise hinweisen sowie den Zeitraum bestimmen können, innerhalb welches dies erfolgen soll. Bisher konnte das Gericht dem Amt nur befehlen, die Sache erneut zu untersuchen.
In dem Gesetz findet man auch Vorschriften, die eine wirksamere Bekämpfung der langwierigen Erledigung der Sachen durch die Ämter zum Zweck haben. Bisher konnte das Amt der Klage über die Untätigkeit oder die Langwierigkeit des Verfahrens bis zur Eröffnung der Verhandlung stattgeben. Gemäß der Gesetzesänderung wird das Amt 30 Tage ab ihrer Einreichung dafür haben.