Am 1. Juni 2017 treten wichtige Änderungen im Verwaltungsverfahrensgesetz in Kraft.
Gemäß der Novelle, werden die bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Zweifel zum Gunsten der Partei entschieden, sofern es um die Auferlegung der Pflicht oder Beschränkung ihrer Rechte handelt.
Darüber hinaus führte der Gesetzgeber den Grundsatz ein, dass die Verwaltungsorgane die Praxis der Entscheidung der ähnlichen Sachen nicht ändern sollen, sowie die Institution der Schlichtung im Verwaltungsverfahren, die stillschweigende Erledigung der Angelegenheit sowie das vereinfachte Verfahren geregelt hat.