Am 9. Januar 2020 hat Sejm die Novelierung des Zivilverfahrensgesetzbuchs verabschiedet. Das Änderungsgesetz enthält ein neues Verfahren, das die Streitbeilegung in der Sachen des geistigen Eigentums gewidmet ist.
Die Sachen des geistigen Eigentums werden von den Bezirksgerichten entschieden. Zur Zuständigkeit des Bezirksgerichts in Warschau gehören jetzt nur die Sachen der Computerprogramme, der Erfindungen, des Gebrauchsmusters, der dreidimensionalen Strukturen von Halbleitererzeugnissen, botanischer Varietät und des technischen Geschäftsgeheimnisses.
Die neue Vorschiften regulieren u.a. die Sicherheitsleistung, die Beibringung der Bewiesmittel und die Regel der Widerklage.