Ab dem 1. Januar 2018 treten zahlreiche Änderungen in der Einkommen- und Körperschaftssteuer in Kraft.
Die Änderungen werden u.a. die Eigentümer der kommerziellen Immobilien (insbesondere Einkaufszentren, Warenhäuser, Bürogebäude, deren Anfangswert PLN 10.000.000 überschreitet) betreffen. Die Steuerpflichtigen, die die Eigentümer solcher Gebäude sind, werden die minimale Einkommens/Körperschaftssteuer zahlen, die vom tatsächlich erzielten Einkommen unabhängig und verhältnismäßig zum Wert der in ihrem Eigentum stehenden Immobilien wird.
Darüber hinaus wurde die Möglichkeit beschränkt, zur Betriebsausgaben die Ausgaben für Beratungsdienstleistungen, Nutzung der Rechte des geistigen Eigentums sowie Versicherungen, Garantien und Bürgschaften einzuordnen, sofern diese zugunsten verbundener Unternehmen getragen wurden.