Am 14. Juni 2023. Der Oberste Gerichtshof hat in einer Besetzung von 7 Richtern einen Beschluss gefasst, wonach die Konkurserklärung eines Schuldners nicht zum Verlust des Rechts eines Gläubigers führt, eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Rechtshandlung des Schuldners gemäß der Bestimmung des Art. 527 des Zivilgesetzbuches, d.h. der sog. Paulianische Anfechtungsklage, zu erheben.
Der Beschluss wurde im Zusammenhang mit einer Rechtsfrage gefasst, die die Sonderregelungen des Konkursgesetzes über die Anerkennung der Unwirksamkeit von Rechtshandlungen des Schuldners aus der Zeit vor dem Konkurs betrifft, bei denen das Konkursgesetz von der Vermutung ausgeht, dass sie zum Nachteil der Gläubiger vorgenommen wurden.
Der Oberste Gerichtshof ging jedoch davon aus, dass die im Zivilgesetzbuch enthaltene Regelung allgemeiner Art unabhängig von den Bestimmungen des Konkursgesetzes ist und jeder Gläubiger eine auf Artikel 527 des Zivilgesetzbuches gestützte Klage erheben kann – sofern die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind – ungeachtet der sich aus dem Konkursgesetz ergebenden Beschränkungen, insbesondere der dort vorgesehenen Fristen.