Am 6. Juli 2021. Der Oberste Gerichtshof in der Zivilkammer hat eine für den Rechtsverkehr sehr wichtige Entscheidung über die Ansprüche des Geschädigten im Rahmen der Haftung für ein gefährliches Produkt getroffen.
Nach dem Zivilgesetzbuch haftet der Hersteller (oder Importeur) für Schäden, die durch ein gefährliches Produkt verursacht werden. In dem Beschluss (Az. III CZP 34/20) hat der Oberste Gerichtshof festgestellt, dass das Gericht bei Personenschäden oder Gesundheitsstörungen dem Geschädigten neben der Verpflichtung zur Deckung des Schadens auch eine angemessene Entschädigung für den erlittenen Schaden zusprechen kann.
So kann der Geschädigte nicht nur eine Entschädigung für die medizinischen Kosten oder den Verdienstausfall verlangen, sondern auch einen Geldbetrag, der dem Ausmaß seines Leidens entspricht.