Nach einem der neuesten Beschlüsse des Obersten Gerichtshofes betr. die Haftpflichtversicherung (Fahrzeuge), wird der Unfallgeschädigte, der nicht Unternehmer ist, nicht als Verbraucher angesehen, wenn er die Ansprüche unmittelbar gegen den Versicherer des Unfallverursachers geltend macht.
In Anbetracht dieser Tatsache kann die rechtliche Lage des Geschädigten in Bezug auf die Haftpflichtversicherungspolice des Unfallverursachers deutlich schlechter sein als im Fall, wenn er seine eigene Versicherung von den Folgen der unglücklichen Fälle hat. Die bisherige Rechtsprechung des Wettbewerbs- und Verbraucherschutzgerichts ist für die Unternehmer, die die Vertragsmuster anwenden sehr restriktiv, was in Praxis die Mehrheit der für die Verbraucher ungünstigen Klausel aus dem Verkehr ausschließt.
Der Beschluss des Obersten Gerichtshofes bedeutet jedoch, dass der Versicherer bei der Bestimmung der Versicherungsbedingungen nicht durch die Verbraucherschutzgrundsätze beschränkt ist. Dies kann eine erhöhte Anzahl von den Rechtsstreiten zwischen den Geschädigten und den Versicherern sowie die Geltendmachung der Ansprüche gegen die Unfallverursacher anstatt gegen die Versicherer zur Folge haben.