Die Anwältinnen und Anwälte des Dezernats für Vergaberecht der Kanzlei Babiaczyk, Skrocki i Wspólnicy unterstützen erneut die Mandanten der Kanzlei bei ihrer Entwicklung auf dem europäischen Markt für öffentliche Aufträge. Eine Gruppe deutscher und polnischer Gesellschaften nimmt an einem Verfahren teil, das auf Grundlage des tschechischen Rechts durchgeführt wird, bei dem der Auftraggeber ein kommunaler Dienstleister in Prag ist, nämlich die Gesellschaft Pražské služby a.s. Gegenstand der Ausschreibung ist der Bau und die Ausstattung eines modernen Betriebs zur Verarbeitung kommunaler Abfälle einschließlich der Einrichtung eines entsprechenden Maschinenparks.
Die Teilnahme der Mandanten der Kanzlei an einem Vergabeverfahren in der Tschechischen Republik erfordert die Ausarbeitung der vom Auftraggeber nach tschechischem Recht geforderten Angebotsunterlagen, einschließlich der Unterlagen, die Informationen sowie den Nachweis des Rechtsstatus, der Kompetenzen, Qualifikationen und Erfahrungen der polnischen und deutschen Gesellschaften enthalten. Die nach polnischem und deutschem Recht rechtlich beschaffbaren Unterlagen über Handelsgesellschaften sowie über die bei diesen Gesellschaften beschäftigten Spezialisten aus einzelnen technischen Branchen sind mit den Anforderungen des tschechischen Rechts nicht kompatibel. Dies macht es erforderlich, umfangreiche Erläuterungen vorzulegen, die sich auf das Recht der Europäischen Union sowie auf die Unterschiede zwischen den vorgenannten Rechtsordnungen beziehen.
Die Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei Babiaczyk, Skrocki i Wspólnicy erarbeiten in enger Zusammenarbeit mit tschechischen und deutschen Rechtsanwälten rechtsvergleichende Analysen, bereiten die Dokumentation vor und verfassen die vom Auftraggeber verlangten Erläuterungen – stets mit Blick auf die Notwendigkeit, den Mandanten die Möglichkeit einer wirksamen Angebotsabgabe in jedem Vergabeverfahren innerhalb der Europäischen Union zu sichern.