Die Anwälte unserer Kanzlei haben einen Investor in einem Streit mit einem Bauunternehmen vertreten, bei dem es um den Rücktritt von einem Vertrag und die Verhängung von Vertragsstrafen durch beide Parteien ging.
Im Verlauf der Bauarbeiten wies der Auftragnehmer auf angebliche Fehler in der Bauplanung hin und verlangte eine Änderung der Planung. Der Bauherr lehnte den Antrag des Bauunternehmers ab und stützte sich dabei auf die übereinstimmenden Erklärungen des Planers und des Bauaufsichtsinspektors des Bauherrn, dass die in der Planung gewählten technischen Lösungen korrekt seien. Der Auftragnehmer weigerte sich, die Arbeiten auszuführen, und beide Parteien gaben Erklärungen über den Rücktritt vom Vertrag und die Berechnung von Vertragsstrafen ab.
Gegenwärtig vertreten die Anwälte der Kanzlei den Bauherrn in dem Verfahren, das durch die Klage des Bauunternehmers auf Zahlung der Vertragsstrafe eingeleitet wurde, sowie in der Auseinandersetzung mit der Bank über die Forderung auf Zahlung aus der im Auftrag des Bauunternehmers gewährten Bankgarantie.